Mit einem Klick den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Widerrufsbelehrungen zugestimmt – ohne diese vorher gelesen zu haben? Was bei Privatkäufen tendenziell Standard ist, ist im Unternehmenskontext keine Option.
Beim Kauf von Software muss jeder Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) im Detail geprüft werden, denn schon bei unerheblichen Verstößen kann es zu kostspieligen Folgen kommen – unabhängig davon, ob die Software 1.000 Mal oder nur einmal gekauft wird.
End-User-License-Agreement (EULA) definiert die vertragliche Zustimmung des Softwarenutzers zur Einhaltung der Softwarenutzungsbedingungen durch den Softwarehersteller. Durch das Akzeptieren der EULA wird ein rechtlich wirksamer Vertrag geschlossen.
Nicht selten muss Rechtsabteilung eingebunden werden, um die Bedingungen neu eingeführter Software gründlich zu überprüfen - häufig fehlen hier aber die notwendigen Kapazitäten. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Beurteilung und Bewertung des kommerziellen Einsatzes einer definierten Software, unter Berücksichtigung der vorliegenden und gültigen Lizenz-Nutzungsbedingungen, sowie dem End-User-License-Agreement (EULA).