Software Asset Management EULA

Software Asset Management (SAM) EULA-Überprüfung.

End-User-License-Agreement (EULA).

Mit einem Klick den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Widerrufsbelehrungen zugestimmt – ohne diese vorher gelesen zu haben? Was bei Privatkäufen tendenziell Standard ist, ist im Unternehmenskontext keine Option. 

Beim Kauf von Software muss jeder Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) im Detail geprüft werden, denn schon bei unerheblichen Verstößen kann es zu kostspieligen Folgen kommen – unabhängig davon, ob die Software 1.000 Mal oder nur einmal gekauft wird.

Software Asset Management (SAM) EULA-Überprüfung: Was ist das überhaupt?

End-User-License-Agreement (EULA) definiert die vertragliche Zustimmung des Softwarenutzers zur Einhaltung der Softwarenutzungsbedingungen durch den Softwarehersteller. Durch das Akzeptieren der EULA wird ein rechtlich wirksamer Vertrag geschlossen.

Wie kann Bechtle-Comsoft behilflich sein?

Nicht selten muss Rechtsabteilung eingebunden werden, um die Bedingungen neu eingeführter Software gründlich zu überprüfen - häufig fehlen hier aber die notwendigen Kapazitäten. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Beurteilung und Bewertung des kommerziellen Einsatzes einer definierten Software, unter Berücksichtigung der vorliegenden und gültigen Lizenz-Nutzungsbedingungen, sowie dem End-User-License-Agreement (EULA).

Unsere Vorgehensweise:

  • Erstellung eines Compliance-Berichts, sowie einer Risikoeinschätzung.
  • Überprüfung der eingesetzten Software / dem geplanten Einsatz einer Software unter Anwendung der gültigen Lizenz-Nutzungsbedingungen / EULA.
  • Analyse und Bewertung möglicher Risiken beim Einsatz der Software im Unternehmen.
  • Neutrale Korrespondenz mit den Software-Herstellern zum Einholen von lizenzrelevanten Informationen sowie der bis dato gültigen Nutzungsbedingungen.
  • Pro-aktive Kunden-Benachrichtigung bei Änderungen von Lizenzmodellen, Metriken oder Nutzungsbedingungen (sofern bekannt).
  • Handlungsempfehlungen und Aufzeigen von Alternativen.
  • Erstellung eines Compliance-Abschlussberichts.
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